von Diana Wetzestein
2. Juni 2020_Werra-Meißner-Kreis. Auch hier ist ein großer Teil der Heizungen veraltet. Früher oder später müssen sie ersetzt werden. Bei dieser Gelegenheit sollten Gebäudeeigentümer darüber nachdenken, dass das Heizen mit Öl oder Gas nicht mehr zeitgemäß ist. Fossile Brennstoffe wie Öl und Gas, die sich über viele Jahrmillionen gebildet haben, stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Zudem produzieren sie das klimaverändernde CO2. Das gilt besonders dann, wenn Heizöl in einem alten und ineffizientem Kessel verbrannt wird.
Seit 2015 ist daher der Betrieb von Heizungsanlagen untersagt wenn diese ...:
- bei Besitzerwechsel älter als 30 Jahre sind;
- Öl oder Gas verbrennen;
- Konstant-Temperatur-Technik verwenden;
Die Verwendung von Heizöl soll weiter eingeschränkt werden. Der Gesetzgeber hat Ende 2019 dafür weitere Maßnahmen beschlossen:
- 2021 wird eine CO2-Steuer eingeführt. Der Preis für einen Liter Heizöl erhöht sich dadurch um ca. 8 Cent und wird bis im Jahr 2025 kontinuierlich bis auf ca. 17 Cent pro Liter ansteigen.
- Eine CO2-Abgabe auf Erdgas ist zu zahlen, die im Vergleich zum Heizöl um ca. 30 Prozent niedriger ausfällt, da die CO2-Emissionen von Erdgas entsprechend geringer sind.
- Ab 2026 dürfen grundsätzlich keine Heizanlagen mehr installiert werden, die ausschließlich Heizöl als Energiequelle nutzen.
In Betrieb genommen werden dann nur noch sogenannte Hybridheizungssysteme , die neben der Energiequelle Öl auch erneuerbare Energien nutzen, z.B. Solarenergie oder Biomasse.
Näheres wird das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) regeln, das im Laufe des Jahres 2020 beschlossen wird.
Aktuell gibt es aber sehr attraktive Förderprogramme, um die alte Ölheizung durch moderne Heizsysteme zu ersetzen.
von Diana Wetzestein
2. Juni 2020_Werra-Meißner-Kreis. Auch hier ist ein großer Teil der Heizungen veraltet. Früher oder später müssen sie ersetzt werden. Bei dieser Gelegenheit sollten Gebäudeeigentümer darüber nachdenken, dass das Heizen mit Öl oder Gas nicht mehr zeitgemäß ist. Fossile Brennstoffe wie Öl und Gas, die sich über viele Jahrmillionen gebildet haben, stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Zudem produzieren sie das klimaverändernde CO2. Das gilt besonders dann, wenn Heizöl in einem alten und ineffizientem Kessel verbrannt wird.
Seit 2015 ist daher der Betrieb von Heizungsanlagen untersagt wenn diese ...:
- bei Besitzerwechsel älter als 30 Jahre sind;
- Öl oder Gas verbrennen;
- Konstant-Temperatur-Technik verwenden;
Die Verwendung von Heizöl soll weiter eingeschränkt werden. Der Gesetzgeber hat Ende 2019 dafür weitere Maßnahmen beschlossen:
- 2021 wird eine CO2-Steuer eingeführt. Der Preis für einen Liter Heizöl erhöht sich dadurch um ca. 8 Cent und wird bis im Jahr 2025 kontinuierlich bis auf ca. 17 Cent pro Liter ansteigen.
- Eine CO2-Abgabe auf Erdgas ist zu zahlen, die im Vergleich zum Heizöl um ca. 30 Prozent niedriger ausfällt, da die CO2-Emissionen von Erdgas entsprechend geringer sind.
- Ab 2026 dürfen grundsätzlich keine Heizanlagen mehr installiert werden, die ausschließlich Heizöl als Energiequelle nutzen.
In Betrieb genommen werden dann nur noch sogenannte Hybridheizungssysteme , die neben der Energiequelle Öl auch erneuerbare Energien nutzen, z.B. Solarenergie oder Biomasse.
Näheres wird das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) regeln, das im Laufe des Jahres 2020 beschlossen wird.
Aktuell gibt es aber sehr attraktive Förderprogramme, um die alte Ölheizung durch moderne Heizsysteme zu ersetzen.