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Quartierssanierung im Werra-Meißner-Kreis
Obermarkt 22
37269 Kreisstadt Eschwege

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Quartierssanierung im Werra-Meißner-Kreis in gemeinsamer Verantwortung:
Werra Meißner Kreis, vertreten durch den Kreisausschuss
Kreisstadt Eschwege, Vertreten durch den Bürgermeister
KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung

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Telefon: 05651-30 43 43
E-Mail: kontakt@qs-wmk.de

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KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbH
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Heckerstraße 6
35121 Kassel

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Sanierungsmanagements im Werra-Meißner-Kreis bietet Ihnen die Quartierssanierung im Werra-Meißner-Kreis eine Einschätzung des Modernisierungsbedarfs Ihrer Immobilie zusammen mit Empfehlungen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung an. Darüber hinaus bieten wir Ihnen abhängig von Ihrer Lebenssituation weitere Beratungen an (z.B. Fördermittelberatung, Wohnen im Alter). Dabei möchten wir Sie nicht nur während der Erstellung des Modernisierungsfahrplans für Ihre Immobilie begleiten, sondern auch mit unserem Rat zur Seite stehen, wenn im weiteren Verlauf Maßnahmen umgesetzt werden.

Mit der Beauftragung und Ihrer Anfrage an das Team der Quartierssanierung im Werra-Meißner-Kreis gehen Sie keinerlei Verpflichtung ein. Unsere Leistungen sind für Sie kostenlos. Zur Durchführung der Beratung ist es aber notwendig, dass Sie sich aktiv beteiligen, insbesondere in dem Sie uns Zutritt zu Ihrer Immobilie gewähren und Verbrauchsdaten zur Verfügung stellen (z.B. Gas- und Stromabrechnung oder Bilder von Innenansichten und Anlagen). Welche Informationen und Daten genau benötigt werden, ergibt sich im Laufe jeder individuellen Beratung.

Auf Grundlage der Begehung der Immobilie und der uns zur Verfügung gestellten Informationen erhalten Sie eine Einschätzung des Modernisierungsbedarfs zusammen mit einer groben Kostenschätzung der einzelnen Maßnahmen. Dieser „Modernisierungsfahrplan“ stellt eine erste Einschätzung der notwendigen Maßnahmen dar. Eine detaillierte Ermittlung der möglichen Energieeinsparungen kann Ihnen ein zugelassener Energieberater erstellen. Dieser muss vor dem Beginn von Sanierungsmaßnahmen hinzugezogen werden, wenn Sie Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, und separat von Ihnen beauftragt werden. Bitte beachten Sie, dass Fördermittel an bestimmte Auflagen gebunden sein können und i.d.R. vor der Umsetzung einer Maßnahme beantragt werden müssen. Für die Fördermittelberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Kostenschätzung im Modernisierungsfahrplan erfolgt pauschal und unverbindlich auf Grundlage des Baukostenindexes, einer statistisch ermittelten Zahl, die auf vergleichbaren Baumaßnahmen in der Vergangenheit beruht. Die tatsächlichen Kosten können davon abweichen. Sie soll Ihnen eine erste Einschätzung der mit der entsprechenden Maßnahme verbundenen Kosten geben, kann aber ein verbindliches Angebot eines Handwerkers nicht ersetzen.