Informationen über aktuelle Fördermittel zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden – WebSeminar der Quartierssanierung im Werra-Meißner-Kreis gab einen Überblick
von Diana Wetzestein
Werra-Meißner-Kreis. Bundesförderung, Landesförderung, KfW, BAFA oder steuerliche Abschreibung. Ganz gleich, was auf die eigene Immobilie passen könnte, ohne Energie-Effizienz-Experten (EEE) läuft (fast) nichts. Diese Botschaft machte den Anfang des WebSeminars „Fördermittel-Update 2024“, das die Quartierssanierung im Werra-Meißner-Kreis im Februar angeboten hat. In der dritten und vierten Woche referierte Armin Raatz, Geschäftsführer der KEEA GmbH, über aktuelle Zuschüsse, Kredite oder Abschreibungsmöglichkeiten. „Wir erleben hier gerade einen äußerst dynamischen Prozess“, sagte er.
Ab diesem Jahr gelte für die BAFA und KfW geförderten Maßnahmen, dass ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage abgeschlossen werden müsse. „Bislang reichte eine Kostenschätzung der Maßnahme aus, jetzt muss der Auftrag erteilt sein, damit klar ist, dass die Fördermittel auch abgerufen werden“, so Raatz.
Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördere - mit 80 Prozent - den Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der durch eine/n EEE erstellt werden muss. Damit können Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung über einen Zeitraum von 15 Jahren umgesetzt werden, die jeweilige Förderquote erhöht sich aufgrund des iSFP jeweils um 5 Prozent. Zudem gibt es bis zu 50 Prozent Förderung auf die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung. „Die Zuschuss-Förderung bei der Gebäudehülle erhöht sich dann beispielsweise von 15 auf 20 Prozent“, so Raatz.
Die Förderrichtlinie der Kreditanstalt für Weideraufbau (KfW) vergibt hauptsächlich zinsgünstige Darlehen mit oder ohne Tilgungszuschüssen. Neber der Kreditförderung bei der Sanierung von Bestandsgebäuden oder weiterer Programme für Altersgerechten Umbau, ist die KfW seit diesem Jahr auch für die Zuschussförderung der Heiztechnik zuständig. Heizungsförderung für Privatpersonen sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich. Hierfür ist keine/kein EEE notwendig, allerdings muss das Unternehmen, das die Heizung einbaut, bei der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) registriert sein. Wenn Gebäudehülle und Heizung gleichzeitig modernisiert werden, sind diese Zuschüsse mit denen der BAFA kombinierbar.
Fazit des WebSeminars:
- Sorgfältig planen, möglichst durch EEE einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen
- Zuerst Fördermittel beantragen, dann das Vorhaben beginnen
- Bei (fast) allen Förderprogramm ist die Hinzuziehung von Energie-Effizienz-Experten notwendig (bis auf Austausch der Heizung), sinnvoll ist sie immer
- Nicht immer ist das Warten auf Fachleute und Förderung sinnvoll. Manchmal hilft auch einfach: Selbst Anpacken!
Das WebSeminar gab viele Antworten. Zudem finden Sie hier eine Übersicht zu Arbeitshilfen und Formularen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). "Eine energetische Sanierung spart Energie und Kosten. Ein erster guter Schritt ist es, sich über die Förderung für das eigene Haus zu informieren. Das Team der Quartierssanierung berät Sie gerne hierzu. Sprechen Sie uns an“, sagt Holger Schülbe, QS-Projektkoordinator und Klimaschutzmanager des Werra-Meißner-Kreises.
Das nächste WebSeminar „Dämmen und Sparen“ findet am Dienstag, 19. März, um 18 Uhr statt.
Anmeldung unter: www.quartierssanierung-wmk.de/web-seminare