Über das Land Hessen können private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht “leitungsgebundene Energieträger”, das sind Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohl und Koks, Härtefallhilfen beantragen. Voraussetzung dafür ist eine Verdoppelung der Energiekosten im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021, erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten. Ob Sie antragsberechtig sind oder wie Sie den Antrag stellen können, erfahren Sie auf der Internetseite des Landes Hessen unter:
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