Barrierefrei oder besser barrierearm, ist das Wort, das jeder mit Wohnkomfort im Alter verbindet. Dabei kann der Abbau von Barrieren bei allen Altersklassen notwendig werden und das Leben erleichtern. Eine Wohnung und das Umfeld so zu gestalten, dass man darin alt werden oder auch noch mit eingeschränkter Mobilität eigenständig wohnen kann, ist möglich.
Die 7 Maßnahmen für ein barrierearmes zu Hause:
Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind.
Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind.
Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel als Kostenzuschuss für den Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem direkten Angehörigen mit einer Schwer- bzw. Schwerstbehinderung oder einer Einstufung ab Pflegegrad 2 selbst genutzt werden. Da es sich hier um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln handelt, erfolgt die Vergabe der Fördermittel aufgrund des Behinderungsgrades und der sozialen Dringlichkeit. Ausgenommen von der Förderung sind Mietwohnungen, die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.
- siehe Verlinkung "Soziale Landeswohnraumförderung..." weiter unten -
Für die Barrierefreiheit gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Bauvorschrift, die DIN-Norm 18040-2. Diese Norm gibt Aufschluss darüber, welche Anforderungen (Mindestmaße für Bewegungsflächen) eine Wohnung oder ein Haus erfüllen muss, damit es körperlich eingeschränkte Menschen, Rollator- bzw. Rollstuhlfahrer sowie auch Seh- und Hörbeeinträchtigte möglichst selbstständig nutzen können.
Privater Hausbau
Für den privaten Hausbau muss diese Norm nicht angewendet werden, außer es besteht die Verpflichtung bei einer Inanspruchnahme von Fördergeldern. Es ist aber mitunter äußerst sinnvoll, diese Richtlinien als Orientierungshilfe zu Grunde zu legen, um eine langfristige Nutzung bis ins hohe Alter und auch mit Einschränkungen zu gewährleisten. Zudem können Mehrwerte für alle Generationen geschaffen werden.
Privater Hausbau
Für den privaten Hausbau muss diese Norm nicht angewendet werden, außer es besteht die Verpflichtung bei einer Inanspruchnahme von Fördergeldern. Es ist aber mitunter äußerst sinnvoll, diese Richtlinien als Orientierungshilfe zu Grunde zu legen, um eine langfristige Nutzung bis ins hohe Alter und auch mit Einschränkungen zu gewährleisten. Zudem können Mehrwerte für alle Generationen geschaffen werden.Schwellen- oder barrierearm, senioren- oder altersgerecht - Dies alles sind keine geschützten Begriffe und sagen nichts darüber aus, ob ein Gebäude von einem Menschen mit Mobilitätseinschränkung einem Rollator- oder Rollstuhlfahrer genutzt werden kann.
In den überwiegend im Werra-Meissner-Kreis vorhandenen Fachwerkhäusern, sind die Raumflächen meist sehr klein bemessen und/oder ungünstig angeordnet. Im Bestand sind meist Stufen und Absätze vorhanden. Aus baulichen Gründen ist hier eine Barrierefreiheit meist nicht umzusetzen. Das heißt, in den meisten Fällen geht es um die Reduzierung von Barrieren und um eine geschickte Grundrissanordnung. Hierfür hat sich der Begriff „barrierearm“ eingebürgert und auch damit wird häufig eine gute Lösung erreicht.
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema "Barrierefreies Wohnen / Wohnen im Alter":
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