Solar-Energie
9.04.2020Fenster-Türen
14.04.2020Baustein Barrierearm
Barrierefrei oder besser barrierearm, ist das Wort, das jeder mit Wohnkomfort im Alter verbindet. Dabei kann der Abbau von Barrieren bei allen Altersklassen notwendig werden und das Leben erleichtern. Eine Wohnung und das Umfeld so zu gestalten, dass man darin alt werden oder auch noch mit eingeschränkter Mobilität eigenständig wohnen kann, ist möglich.
Die 7 Maßnahmen für ein barrierearmes zu Hause:
- Stolperfallen entfernen (z. B. Kabel, Teppiche)
- Schwellenabbau (z. B. ebenerdiger Zugang durch Rampen oder Liftsysteme)
- Ausreichend Platz für Bewegungsfreiheit schaffen
- Haltegriffe anbringen
- Rutschhemmende Bodenbeläge einsetzen
- für gute Beleuchtung
- Ggf. bauliche Maßnahmen (Badewanne entfernen, Dusche bodengleich umbauen, Badezimmer vergrößern, usw.)
KfW- Programm 455-B Barrierereduzierung- Investitionszuschuss
Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- unabhängig von Ihrem Alter
- für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
- Antragstellung bevor Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden
- Antragstellung ausschließlich im KfW-Zuschussportal möglich
Wichtig:
- Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förderhöchstbetrag anrechnen. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag.
- Bitte stellen Sie für alle geplanten Fördermaßnahmen einen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Fördermaßnahmen sind nicht erforderlich.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.
Hier der Link zur Homepage der KfW: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW
Soziale Landeswohnraumförderung - behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
!!! Es stehen wieder Fördermittel zur Verfügung !!!
Unter folgendem Link ist zu entnehmen, wann die Fördermittel wieder bereitgestellt werden:
Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises -Wohnungsbauförderung (werra-meissner-kreis.de)
Darum geht es:
Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel als Kostenzuschuss für den Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem direkten Angehörigen mit einer Schwer- bzw. Schwerstbehinderung oder einer Einstufung ab Pflegegrad 2 selbst genutzt werden. Da es sich hier um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln handelt, erfolgt die Vergabe der Fördermittel aufgrund des Behinderungsgrades und der sozialen Dringlichkeit. Ausgenommen von der Förderung sind Mietwohnungen, die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.
- siehe Verlinkung "Soziale Landeswohnraumförderung..." weiter unten -
Zuschuss der Pflegekasse – "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen"
Personen, die einen Pflegegrad haben (ab Pflegegrad 1), können von der Pflegekasse für "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" (§ 40 SGB XI) bis zu 4.000 € pro Maßnahme erhalten. Mehrere Anspruchsberechtigte, die zusammenwohnen, können bis zu 16.000 € erhalten. Einen Zuschuss der Pflegekasse gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sein können, wie zum Beispiel Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Der Zuschuss der "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" muss bei der jeweiligen Pflegekasse direkt beantragt werden.
DIN-NORM - Privater Hausbau
Für die Barrierefreiheit gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Bauvorschrift, die DIN-Norm 18040-2. Diese Norm gibt Aufschluss darüber, welche Anforderungen (Mindestmaße für Bewegungsflächen) eine Wohnung oder ein Haus erfüllen muss, damit es körperlich eingeschränkte Menschen, Rollator- bzw. Rollstuhlfahrer sowie auch Seh- und Hörbeeinträchtigte möglichst selbstständig nutzen können.
Privater Hausbau
Für den privaten Hausbau muss diese Norm nicht angewendet werden, außer es besteht die Verpflichtung bei einer Inanspruchnahme von Fördergeldern. Es ist aber mitunter äußerst sinnvoll, diese Richtlinien als Orientierungshilfe zu Grunde zu legen, um eine langfristige Nutzung bis ins hohe Alter und auch mit Einschränkungen zu gewährleisten. Zudem können Mehrwerte für alle Generationen geschaffen werden.
Schwellen- oder barrierearm
Schwellen- oder barrierearm, senioren- oder altersgerecht - Dies alles sind keine geschützten Begriffe und sagen nichts darüber aus, ob ein Gebäude von einem Menschen mit Mobilitätseinschränkung einem Rollator- oder Rollstuhlfahrer genutzt werden kann.
In den überwiegend im Werra-Meißner-Kreis vorhandenen Fachwerkhäusern, sind die Raumflächen meist sehr klein bemessen und/oder ungünstig angeordnet. Im Bestand sind meist Stufen und Absätze vorhanden. Aus baulichen Gründen ist hier eine Barrierefreiheit meist nicht umzusetzen. Das heißt, in den meisten Fällen geht es um die Reduzierung von Barrieren und um eine geschickte Grundrissanordnung. Hierfür hat sich der Begriff „barrierearm“ eingebürgert und auch damit wird häufig eine gute Lösung erreicht.
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Hier finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema "Barrierefreies Wohnen / Wohnen im Alter":
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