Aktuelle Fördermittel zum Sanieren
WebSeminar der Quartierssanierung im Werra-Meißner-Kreis mit neuesten Informationen
von Diana Wetzestein
Werra-Meißner-Kreis. Ohne Energie-Effizienz-Experten (EEE) läuft (fast) nichts. Mit diesem Satz begann Armin Raatz Ende August das WebSeminar „Aktuelle Fördermittel zum Sanieren“ der Quartierssanierung im Werra-Meißner-Kreis. Und brachte die Sache damit bereits auf einen wichtigen Punkt. Vor einer Maßnahme erst einmal Beratung einzuholen, um dann in der optimalen Reihenfolge vorzugehen, ist ein guter Rat. „Die bei der dena gelisteten, zertifizierten Energieberaterinnen und -berater müssen sich regelmäßig fortbilden und qualifizieren. Sie werden bei fast allen Förderprogrammen gebraucht, bei der Beantragung oder dem Verwendungsnachweis“, so Raatz. Seit diesem Jahr müssten sich auch Fachunternehmen, vor allem Heizungsbetriebe bei der dena registrieren, wenn sie Förderprogramme für den Kunden begleiten wollen.
Fördermittel für die Modernisierung von Wohngebäuden gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ein Energieeffizienzexperte kann im Vorfeld einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausstellen, die Kosten dafür werden seit August dieses Jahres mit 50 Prozent gefördert, vorher waren es noch 80 Prozent. „Es lohnt sich aber auf jeden Fall noch, da man mit diesem iSFP einen Maßnahmenkatalog ausgehändigt bekommt, der beschreibt, welche Einzel-Maßnahme zur Energieeinsparung führt. Innerhalb von 15 Jahren können einzelne kleinere oder größere Maßnahmen umgesetzt werden, die Förderung dafür wird jeweils um 5 Prozent erhöht, wenn der iSFP vorliegt und der Energieberater die Maßnahmen prüft und die Rechnungen bei der BAFA einreicht“, sagt Raatz.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (innen und außen), Fenster und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz, sowie die Anlagentechnik mit jeweils 20 Prozent (15 % Grundförderung plus 5 % iSFP-Bonus). Die Heizungsoptimierung wird mit bis zu 50 Prozent gefördert. „Der Austausch von Wärmeerzeugern auf fossiler Basis (Gas, Heizöl) mit Heizungen, die Erneuerbare Energiequellen nutzen, werden mit bis zu 70 Prozent über die KfW gefördert“, so Raatz, der darauf hinwies, dass für geförderte Maßnahmen der Abschluss einen Lieferungs- oder Leistungsvertrages mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage notwendig sei.
Der iSFP habe noch weitere Vorteile, während förderfähige Ausgaben bei maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr lägen, könnten mit iSFP 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr für alle Maßnahmen, die von der BAFA gefördert werden, geltend gemacht werden. „Das ist sogar noch mit dem Heizungstausch-Bonus der KfW kumulierbar und erhöht sich dadurch bis zu insgesamt 90.000 Euro pro Wohneinheit“, so Raatz. Egal, welche Fördermittel in Anspruch genommen werden, der Weg zum Energie-Effizienz-Experten oder zur Quartierssanierung sollte der erste Schritt sein. Das nächste WebSeminar „Energie sparen. Kleine Maßnahmen, große Wirkung“ findet am 17. September um 18 Uhr statt. Anmeldungen sind bereits hier möglich.